Service - und Dienstleistungen des Verbandes

Klärschlamm
Fast alle Kläranlagen des Bezirkes Melk nehmen die Dienstleistung Klärschlamm entwässern und die ordnungsgemäße Entsorgung, in Anspruch. 

Indirekteinleiterverordnung
Durch die Änderung des Wasserrechtsgesetzes waren alle Kläranlagenunternehmen verpflichtet, mit jenen Betrieben, die der Indirekteinleiterverordnung unterliegen, selbst einen Entsorgungsvertrag abzuschließen. Diese Leistung wird vom GVU in Zusammenarbeit mit einem Zivilingenieur durchgeführt. Die laufende Einhaltung der Vertragsbedingungen wird regelmäßig vom Verband überprüft und die Meldung an die Landesregierung zeitgerecht weitergereicht.

Bedienstetenschutzgesetz
Der Verband führte bei den Gemeinden die Erstevaluierung der Arbeitsplätze nach dem Bedienstetenschutzgesetz durch und stellt weiterhin eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner für die laufende Betreuung zur Verfügung.

Überprüfung von „standortgebundenen Spielgeräten“ lt. Ö-NORM S 4235, EN 1176/1-7 u. 1177 und Schultafeln
Die Überprüfung umfasst eine komplette Überprüfung der Spielgeräte und Spielbereiche hinsichtlich aller Mängel, Veränderungen und erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Hinblick auf ihre Benutzbarkeit bis zur nächsten Hauptüberprüfung in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen.

Begehung von Schulen vom Keller bis zum Dachboden durch einen Sachverständigen der AUVA
Der GVU organisiert für die Gemeinden auch eine kostenlose Begehung der Schulen vom Keller bis zum Dachboden. Der Sachverständige begeht jeden Raum, stellt eventuelle Mängel fest und erklärt wie diese behoben werden können.